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Montag, 02. August 2010


Früherkennung versus Vorbeugung

Vorsorge heißt, dafür zu sorgen, dass Krankheiten erst gar nicht entstehen. Wie wir gesehen haben, sind daran nicht nur Ärzte beteiligt. Und wenn wir zur ärztlichen Vorsorge gehen, handelt es sich dabei streng genommen eher um Früherkennung: Falls bereits eine Krankheit entstanden ist, soll diese möglichst rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Die Mammografie z. B. kann Krebsfälle im Frühstadium aufspüren, vorbeugen (also ihr Entstehen verhindern) kann sie nicht. In der Tat haben nur wenige der Vorsorgeuntersuchungen vorbeugenden, d. h. Krankheiten verhindernden Charakter – solche Ausnahmen sind zum Beispiel Blutdruck- und Cholesterinmessungen.

Welche Vorsorgeuntersuchungen vom Kassenarzt als gesetzliche Untersuchungen kostenfrei angeboten werden können, bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dem Vertreter der Ärzte, der Krankenkassen und seit 2004 auch der Patienten- und Selbsthilfeverbände angehören. Er beurteilt regelmäßig, welche Früherkennungsverfahren medizinisch notwendig und wirtschaftlich sind.
Den Check-up können alle Bürger über 35 in Anspruch nehmen. Obwohl der Nutzen wissenschaftlich umstritten ist, ist er eine gute Gelegenheit, gesundheitliche Risiken mit dem Arzt zu besprechen.


Wer geht zur Vorsorge?

In Deutschland gehen allerdings nur jeder fünfte Mann und jede zweite Frau regelmäßig zu den gesetzlich empfohlenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen.

Dabei sind die meisten der heute als Kassenleistung kostenfrei angebotenen Früherkennungsuntersuchungen wissenschaftlich geprüft und erfüllen nachweislich ihren Zweck, d. h., Krankheiten werden rechtzeitig entdeckt und die nachfolgende Behandlung ermöglicht dem Patienten ein längeres Leben. Seit 2008 müssen chronisch kranke Patienten, die in Deutschland eine Zuzahlungsverminderung für Medikamente beantragen, durch einen „Präventionspass" belegen, dass sie bestimmte Vorsorgeuntersuchungen (Früherkennung von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs) regelmäßig durchführen oder sich beraten ließen. Die umstrittene Regelung gilt für alle, die nach dem 1. Januar 2008 erstmals Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können (also Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden sowie Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden).

Von: Von: Dr. med. Herbert Renz-Polster; Bild: Abbott
 
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