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Mittwoch, 01. Dezember 2010



Kritik an Arzneimittelmarktpolitik
Geplante Neuregelungen zur Arzneimittel-Abgabe gefährden Patienten

Die Bundesregierung hat im Sommer 2010 eine Neuordnung des Arzneimittelmarkts beschlossen. Gestern verabschiedete sie nun das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG). Darin plant sie eine Lockerung der so genannten Aut-idem-Regelung, die festlegt unter welchen Bedingungen ein verschriebenes Medikament mit einem wirkstoffgleichen ausgetauscht werden darf. Außerdem will sie Packungsgrößen einführen, die an keine bestimmte Stückzahl mehr gebunden sind.

Gefahr: Fehldosierungen und Therapieabbruch

Die Aut-idem-Regelung besagt, dass Apotheker beim Austausch wirkstoffgleicher Arzneimittel bevorzugt die Arzneimittel mit Rabattverträgen verkaufen sollen. Das heißt, hat ein Patient ein Medikament verordnet bekommen, für das es keinen Rabattvertrag gibt, hat der Apotheker dieses gegen ein wirkstoffgleiches Rabatt-Medikament einzutauschen. Die neue Regelung sieht nun vor, diese Verordnung so zu ändern, dass es künftig auch reicht, wenn das Rabatt-Medikament in nur einer Indikation mit dem auszutauschenden Medikament übereinstimmt. Das bedeutet, der Patient bekäme künftig ein Medikament in die Hand, das ihm zwar helfen würde, auf dem seine Erkrankung aber gar nicht aufgelistet ist.

„Nach dem Lesen der Packungsbeilage muss der Patient davon ausgehen, dass sein Arzt ihm ein Arzneimittel verordnet hat, das bei seiner Krankheit nicht angewendet werden darf, ihn also schädigt“, sagt Wilhelm Kirch, Professor an der Universität Dresden. Er hat ein Gutachten für den Branchenverband Progenerika erstellt. Kirch erklärt weiter: „In dem Glauben, ein falsches Medikament erhalten zu haben, bricht der Patient die dann dringend notwendige Therapie im schlimmsten Fall eigenmächtig ab“. Zudem sei das Risiko groß, dass Patienten das Medikament fehldosieren, weil sich die Angaben in der Packungsbeilage auf eine andere Erkrankung beziehen.

Packungen pro Therapiedauer

Auch die Packungsgrößen zu ändern, würde die Patienten verunsichern und gefährden. Angedacht ist, drei neue Größen mit den Bezeichnungen N1, N2 und N3 einzuführen. Diese würden sich nicht mehr auf eine bestimmte Stückzahl beziehen, sondern auf eine errechnete Wirkstoffmenge, die sich an der Dauer der Therapie orientiert. Das heißt, N1 reicht für 10 Tage, N2 für 30 und N3 für 100 Tage. Das hat den Nachteil, dass der Patient die Tagesdosis nicht mehr direkt ablesen kann. Einen anderen Nachteil birgt die Packungsgröße N3: Der Patient bekommt beispielsweise ein Medikament verschrieben, von dem er drei Tabletten pro Tag nehmen muss. Dauert die Therapie nun also 100 Tage, hat er 300 Tabletten auf einmal zu Hause und braucht zwischendurch kein neues Rezept. Auch dadurch drohen Fehldosierungen und Folgeschäden.

Klares Veto der Mediziner

Experten wie Kirch oder auch Hartmut Morck, Professor der Philipps-Universität Marburg und ebenfalls Gutachter, sind sich einig, dass die Bundesregierung bei den geplanten Neuregelungen nicht im Sinne von Patienten und Ärzten handelt. „Die neue Verordnung würde nicht nur das bisherige bewährte System verwässern, sie böte auch weder für den Patienten noch für den Arzt einen wie auch immer erkennbaren Nutzen“, urteilt Morck. Sie plädieren dafür, das bisherige System aufrechtzuerhalten und die Neuregelungen zunächst aus dem Gesetzentwurf zu entfernen, um diese in medizinischen Fachkreisen gründlich zu diskutieren.

Quelle: Apotheken.de -  Von: Anke Kopacek; Bild: Lolipep/ Fotolia
 
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